Bewerbungskosten & Fahrtkosten Rückzahlung

Oft bleibt man als Bewerber auf die hohen Kosten Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch sitzen. Hier einige Tipps zur besseren Planung und Rückzahlung:

Das Unternehmen lädt ein

Wenn das Unternehmen in der Einladung keine Kostenübernahme ausschließt, dann hat der Bewerber ein Recht auf Erstattung der nötigen Kosten (Paragraf 670 BGB) die mit dem Vorstellungsgespräch zusammen hängen. Egal ob der Kandidat sich Initiativ oder auf eine Anzeige Beworben hat. Ob am Schluß ein Arbeitsverhältnis stattfindet ist auch nicht relevant.

Flug und Hotel absprechen

Für den Bewerber ist meistens auch ein Flug möglich, falls die Anreise mit dem Zug nicht zumutbar ist, Übernachtung in Hotels werden manchmal auch geboten, jedoch sollten man sich da nicht drauf verlassen. Lieber vorher mit der Firma die Übernachtungskosten absprechen.

Arbeitsamt fragen

Will das Unternehmen die Kosten für die Anreise nicht Zahlen sollte man die Arbeitsagentur fragen (ex. Arbeitsamt). Dafür sollte man Arbeitslos gemeldet sein und hat die Kostenübernahme vor dem Bewerbungsgespräch beantragt. Um den Antrag stellen zu müssen brauch man noch das Einladungsschreiben der Firma. Die Arbeitsagentur entscheidet dann ob sie direkt eine Fahrkarte ausstellt oder die Auslagen erstattet.

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